Gesundheit

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU COVID-19

Änderungen der COVID-19 Regelungen:

  • In Schulen gibt es ab 2.6.2020 keine Pflicht mehr einen Mund-Nasen Schutz zu tragen. Kinder in Schulen und Kindergärten werden in Gruppen von maximal 20 Kindern eingeteilt. Zu Kindern anderer Gruppen muss ein Mindestabstand von einem Meter gehalten werden, innerhalb der Gruppe allerdings nicht.
  • In Restaurants, Cafés und Hotels müssen Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokale ab 15.6.2020 keinen Mund- Nasen Schutz mehr tragen. Angestellte müssen aber weiterhin einen Mund-Nasen Schutz oder ein Schutzschild tragen. Es dürfen auch wieder mehr als 4 Erwachsene an einem Tisch sitzen. Die Sperrstunde wurde auf 1 Uhr verlängert. Campingplätze und Schutzhütten dürfen ab 15.6.2020 ebenfalls wieder öffnen.
  • Beim Einkaufen in den meisten Geschäften muss KEIN Mund- Nasen Schutz mehr getragen werden (ab 15.6.2020). Die Öffnungszeiten sind nicht mehr beschränkt.
  • Im Gesundheitssektor (zum Beispiel bei Ärzten, in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Apotheken) MUSS weiterhin einen Mund-Nasen- Schutz getragen werden, ebenso in Apotheken.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Straßenbahn) sowie in Taxis MUSS weiterhin ein Mund-Nasen Schutz getragen werden.
  • Bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel beim Friseur), MUSS weiterhin ein Mund- Nasen Schutz getragen werden.
  • Schwimmbäder und Thermen dürfen wieder öffnen. Bitte achten Sie auf einen Mindestabstand von einem Meter (auch im Wasser)! In der öffentlichen Sauna darf kein Aufguss gemacht werden.
  • Fitness- und Yogastudios dürfen wieder öffnen, hier gilt ein 2 Meter Sicherheitsabstand!
  • Auch Vergnügungsparks und Casinos dürfen wieder öffnen.
  • Theater, Kabaretts, Konzertsäle und Kinos dürfen ebenfalls wieder öffnen, aber maximal die Hälfte der Sitzplätze verkaufen.
  • Hochzeiten und Begräbnisse dürfen wieder in größerem Rahmen (bis zu 100 Personen) stattfinden.
  • Büroarbeit: die MitarbeiterInnen kehren schrittweise in die Büros zurück. In den meisten Betrieben findet zumindest zeitweise bei einem Teil der Belegschaft noch Homeoffice statt.
  • Risikogruppe: Personen, die einer Risikogruppe angehören müssen vom Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten im Homeoffice zu arbeiten, oder dienstfrei gestellt werden, wenn dies nicht möglich ist.
  • Österreichs Außengrenzen sind wieder geöffnet. Eine Einreise aus 32 europäischen Staaten ist wieder ohne Corona-Test und Quarantäne möglich. Ausnahmen: Schweden, Großbritannien und Portugal und die Lombardei in Italien (partielle Reisewarnung).
  • Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Corona Virus rät das Außenministerium von Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind ab. Die Grenzöffnungen und -schließungen können sich ändern. Aktuelle Informationen zu Reisewarnungen finden Sie hier.
  • Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, ist allerdings noch sehr eingeschränkt.

Bitte achten Sie weiter hin auf die Händehygiene, einen Mindestabstand von 1-2 Metern und eine korrekte Hustenettikette : Drehen Sie sich von anderen Personen weg und niesen oder husten sie in ein Taschentuch oder die Armbeuge.

Wenn Sie sich krank fühlen (Schnupfen, Husten, Atemnot, Geschmacksverlust oder Fieber) rufen Sie bitte 1450 oder Ihren Hausarzt und bleiben Sie zu Hause. Der Hausarzt kann ein Rezept auch über Telefon an die Apotheke weitergeben.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus erhalten Sie bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit unter der Nummer: 0800 555 621

In Österreich gibt es wie in vielen anderen Ländern Maßnahmen um die Ausbreitung der Corona Virus (Covid 19) Pandemie zu verringern. Untenfinden Sie nützliche Links, die Ihnen erklären wie Sie sich schützen können und welche Regeln es in Österreich gibt:

Gesundheitliche Rechte

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist universell. Das bedeutet nicht, dass alle Menschen für alles versichert sind, aber jede Person hat Zugang zur Gesundheitsversorgung. Eine Krankenversicherung ist jedoch obligatorisch. Als Flüchtling genießt du bis 4 Monate nach Anerkennung deines Status eine Grundversorgung. Als Begünstigter der Grundversorgung hast du Anspruch auf eine Krankenversicherung. Wenn du danach ohne Ressourcen bist und bedarfsorientierte Mindestsicherung erhältst, bist du weiterhin krankenversichert. Sobald du eine Arbeit aufnimmst, tritt die gesetzliche Krankenversicherung in Kraft.

Du erhältst eine Sozialversicherungskarte, die E-Card, die deine Sozialversicherungsnummer und dein Geburtsdatum trägt. Es wird empfohlen, deine E-Card immer bei dir du haben.

Der Zugang zur psychologischen Therapie traumatisierter Flüchtlinge ist als Übergangsmaßnahme möglich, wenn die Therapie bereits während des Asylverfahrens begonnen wurde. Die übrigen Kosten der Psychotherapie werden nur teilweise von den Krankenkassen übernommen.

Wie kann ich auf das Gesundheitswesen zugreifen?

Wenn du krank bist, geh zur praktischen Ärztin/zum praktischen Arzt in deiner Nähe. Diese ÄrztInnen der Allgemeinmedizin sind erste AnsprechpartnerInnen in Frage Gesundheit: sie führen allgemeine Untersuchungen durch, bieten einfache Blutuntersuchungen, Herzuntersuchungen, physikalische Behandlungen etc. an. Du kannst ÄrztInnen online finden. Es gibt einige. die neben Deutsch selbst Arabisch, Persisch oder Englisch sprechen, ansonsten solltest du bei Bedarf eine Person zur Übersetzung mitnehmen

Bei Bedarf schickt dich der Hausarzt / die Hausärztin an SpezialistInnen oder ins Krankenhaus.

Bevor du eine Ärztin/einen Arzt zum ersten Mal aufsuchst, kläre, ob es sich um eine Privatärztin /einen Privatarzt handelt oder um eine/einen mit einem Vertrag mit deiner Krankenkassa, wo keine Kosten für dich entstehen.

Verfügbare Dienste

Erstversorgung/Erste Hilfe 

Deine medizinische Erstuntersuchung wird nach deiner Aufnahme in der Erstaufnahmestelle innerhalb von 24 Stunden durchgeführt. Es handelt sich um eine körperliche Untersuchung der Vitalwerte, Hautläsionen, Verletzungen, einschließlich Tuberkulose. Dazu bist du verpflichtet. Werden im Rahmen der Untersuchung Umstände bekannt, die weitere Untersuchungen erfordern, wirst du an FachärztInnen oder Krankenhaus überwiesen.

Jeder versicherter Mensch in Österreich ab 18 Jahren hat einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose medizinische Untersuchung.

In der Regel musst du keinen Termin mit deinem Hausarzt / deiner Hausärztin vereinbaren. Du musst aber eventuell mit Wartezeiten rechnen.

Nimm deine E-Card immer mit, wenn du eine Ärztin / einen Arzt aufsuchst oder in einem Krankenhaus bleiben musst.

Notfall 

Der Bereitschaftsdienst ist montags bis freitags unter der österreichweiten Nummer 141 von 19 bis 7 Uhr, samstags, sonntags und feiertags rund um die Uhr erreichbar. Im Notfall rufen Sie den Rettungswagen unter der österreichweiten Nummer 144 an.

Diese bringt dich kostenlos in das nächstgelegene Krankenhaus.

Andere Notrufnummern sind:

  • Polizei: 133
  • Feuerwehr: 122
  • Frauen-Notrufnummer: 0800 222 555
  • Europäischer Notruf: 112

Diese Nummern sind kostenlos. Sie sollten nur im Notfall angerufen werden. Missbrauch kann teuer werden. Sie können sie auch von Mobiltelefonen ohne SIM-Karte anrufen.

SpezialistInnen

Termine bei Fachärzten müssen möglicherweise schon lange im Voraus vereinbart werden, da es lange Wartelisten für FachärztInnen gibt.

Einige Behandlungen werden ganz oder teilweise nicht von der Krankenkasse übernommen. Insbesondere Zahnimplantate werden von der Krankenkasse nicht bezahlt und sind recht teuer.

Es gibt mehrere Dienste, die sich speziell der Gesundheitsversorgung von Migranten widmen, wie z.B.: das Frauengesundheitszentrum FEM Süd Gesundheitszentrum am Kaiser-Franz-Josef-Krankenhaus in Wien, das mehrsprachige Beratungen anbietet.

NGOs wie die “Diakonie” bieten Flüchtlingen, die Gewalt, Krieg, Folter und Vergewaltigung erlebt haben, unter anderem Trauma spezifische, kulturell sensible und dolmetscherunterstützte psychotherapeutische Behandlung an.

Schwangere Frauen haben das Recht, sich zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche im Rahmen des Mutter-Kind-Passes eine Stunde lang kostenlos von einer Hebamme beraten zu lassen.

Der Mutter-Kind-Pass dient der Gesundheitsvorsorge für schwangere Frauen und Säuglinge. Dazu gehören die ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Alle obligatorischen Untersuchungen sind sowohl für Mutter als auch für das Kind wichtig. Die Untersuchungen müssen alle machen, sonst wird dir das Kinderbetreuungsgeld gekürzt.

Wo bekomme ich Medizin?

Medikamente sind in Apotheken, Krankenhausapotheken und gelegentlich beim Hausarzt erhältlich.

Jede Stadt hat mehrere Apotheken, die täglich von 00-24 Uhr arbeiten, im Notfall.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind in Apotheken für 6 € pro verschriebenem Artikel erhältlich.

Du musst nur maximal 2% deines Jahresnettoeinkommens für Medikamente aufwenden. Wenn die Kosten für Medikamente diesen Betrag übersteigen, erhältst du automatisch eine Rezeptgebührenbefreiung. Personen mit geringem Einkommen können auf Antrag von der Rezeptgebühr befreit werden. Das bedeutet, dass sie für notwendige rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke nicht bezahlen müssen.

Wie kann ich einen Arzt finden?

Die Österreichische Ärztekammer oder deine Landesärztekammer bietet Auflistungen von ÄrztInnen nach Ort, Fachgebiet, Geschlecht, Öffnungszeiten, Fremdsprachenkenntnissen etc. an. www.aerztekammer.at

Du kannst auch das Telefonverzeichnis nutzen, um die Adresse einer ÄztInnen zu finden. In kleineren Städten kannst du dich im Gemeindeamt, Rathaus oder in den Apotheken erkundigen, ob sie irgendwelche Ärzte kennen, die in der Nähe praktizieren.

Stelle sicher, dass die von dir gewählten ÄrztInnen im Vertrag mit deiner Krankenkasse (Kassenarzt) stehen; andernfalls musst du die Kosten übernehmen und nur ein Teil davon wird von deiner Krankenkasse erstattet.

Krankenversicherung

Die Grundversicherung ist für alle verpflichtend.

Die Sozialversicherung in Österreich besteht aus Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Deine E-Card ist deine Sozialversicherungs-ID für alle Verwaltungsleistungen.

Die Versicherungsbeiträge werden auf der Grundlage des Einkommens einer Person berechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber abgezogen und an das örtliche Finanzamt überwiesen. Die ArbeitgeberInnen sind auch für die Anmeldung ihrer MitarbeiterInnen beim zuständigen Sozialversicherungsamt verantwortlich.

Ehepartner/Partner mit Kindern können kostenlos mitversichert werden.

In der Regel umfasst das Gesundheitswesen nur Behandlungen, die aus medizinischer Sicht notwendig sind, nicht aber Behandlungen, die aus ästhetischen Gründen erfolgen. Im Falle von Unklarheiten frag an der Rezeption der Ordination, ob du eine Überweisung deines Hausarztes/ deiner Hausärztin benötigst.