Arbeit

Arbeiten in Österreich – Arten der Arbeit, Verträge, Rechte, Jahresurlaubsanspruch/Krankenstand, Stunden

Gute Sprachkenntnisse sind sehr wichtig, um in Österreich schnell eine Arbeit zu finden. Links zu Kursen finden sie hier. [Link on our own website.]

Anerkennung: Bereits absolvierte Ausbildungen können in Österreich anerkannt werden. Das braucht meist etwas Zeit. Beratung dazu hier und hier.

Die Arbeitssuche nimmt oft viel Zeit in Anspruch, es sind oft viele schriftliche Bewerbungen notwendig, bis man eine Arbeit gefunden hat. Unterstützung bei der Arbeitssuche bietet das Arbeitsmarktservice. Das AMS fördert Arbeitssuchende auch durch Kurse (zB Deutschkurse) und bietet Informationen darüber, wie man sich richtig und professionell bewirbt.

Arbeit und Recht

Arbeitszeit: Eine typische Arbeitswoche beginnt Montags und endet Freitags. Samstag und Sonntag sind für die meisten Menschen arbeitsfrei. Normale Arbeitszeiten sind 8 Stunden/Tag, meist zwischen 8 und 18 Uhr.

Beschäftigungsformen: Grundsätzlich unterscheidet man in Österreich zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit. Arbeitet man unselbständig, ist man meist von einem Unternehmen angestellt. Je nach Stundenzahl gibt es unterschiedliche Arbeitsverträge:

  • Vollzeit (meist 38,5 h/Woche)
  • Teilzeit (meist 20 h/Woche)
  • geringfügig (durchschnittlich 10 h/Woche)

Gehalt: Wir unterscheiden zwischen Brutto (Gehalt vor Abzug der Steuern) vs. Nettogehalt (Gehalt nach Abzug der Steuern). Steuern werden in Österreich immer automatisch abgezogen vom Arbeitgeber, ausgezahlt wird das Nettogehalt. Bei Stellenausschreibungen wird das Bruttogehalt angegeben. Wie viel nach Abzug den Steuern übrigt bleibt, kann auf dieser Internet-Seite ausgerechnet werden.

Schwarzarbeit: Arbeiten ohne Vertrag (auf Deutsch oft “Schwarzarbeit” genannt) und daher auch ohne das Einzahlen von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen ist in Österreich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer strafbar.

Urlaub: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Zusätzlich gibt es 13 politische oder religiöse Feiertage an denen alle Beschäftigten und Schüler frei haben.

Rechtliche Beratung: Kostenlose telefonische oder persönliche Beratung zu Arbeitsrecht (Verträgen) bietet die Arbeiterkamer (AK). Jeder Arbeitnehmer wird automatisch Mitglied der AK. Neben der AK vertritt der Österreichische Gewerschaftsbund (ÖGB) die Interessen der Arbeitnehmer.

Krankenstand: Ist man krank, wird das Gehalt zuerst weiter bezahlt. Wie lange, hängt vom Beruf und Vertrag ab. Danach erhält man Krankengeld von der Krankenkasse.

Diskriminierungsschutz

Eine Stelle darf in Österreich nur aufgrund der Eignung und nicht aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion vergeben werden. Bewerber haben Anspruch auf Entschädigung. Hier finden Sie Ratschläge dazu auf Deutsch.

Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft bieten Unterstützung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz, weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Gleichbehandlungsstelle. Informationen zum Tragen eines Kopftuchs bei der Arbeit finden Sie hier.

Arbeitsvermittlung

Das AMS hat spezielle Beratungsstellen für MigrantInnen. Auch die Integrationszentren des ÖIF helfen bei der Arbeitssuche. In Wien unterstützt das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen bei der Arbeitssuche. Viele Firmen schreiben offene Stellen im Internet aus.

Mentoring-Programme

Statistiken zeigen: Für Migrantinnen und Migranten ist es deutlich schwerer als für  Österreicherinnen und Österreicher am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Gründe dafür sind zum Beispiel geringe Sprachkenntnisse oder die lückenhafte Anerkennung von Qualifikationen. Bei qualifizierten Personen sind darüber hinaus oft das Fehlen der persönlichen Netzwerke und der informellen Kenntnisse über den Arbeitsmarkt die Ursache.  Das Projekt „Mentoring für MigrantInnen“ setzt daher genau am richtigen Punkt an: Das Knüpfen von Kontakten, die Einführung in Netzwerke und die Unterstützung im Bewerbungsprozess durch engagierte MentorInnen sind für eine rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zentral“. Teilnahmevoraussetzungen für MigrantInnen.

Einkommen und Steuern

In Österreich sind die Mindestlöhne in den Kollektivverträgen geregelt. Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Sozialpartner haben sich schrittweise auf einen bundesweiten Mindestlohn von 1500 Euro brutto geeinigt. Nach Angaben der Arbeiterkammer sind das 10,09 Euro brutto pro Stunde. Sobald Sie mit der Arbeit beginnen, werden die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitgeber automatisch vom Gehalt abgezogen und an die zuständigen Behörden ausgezahlt. Mehr dazu.

Selbständig arbeiten

Reglementierte (und freie) Gewerbe

In Österreich können manche Berufe nur mit entsprechender Ausbildung oder Genehmigung ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn sie in ihrer Heimat schon in diesem Bereich gearbeitet haben. Eine Liste der reglementierten Gewerbe findet sich hier.

Unter welchen Bedingungen darf man als MigrantIn ein Gewerbe in Österreich anmelden?

Informationen darüber bietet die Website der Wirtschaftskammer Österreich. Weitere Infos auch hier.

Auch die Wirtschfatsagentur Wien bietet Infos über Selbständigkeit und Mentoring.

Weitere Informationen und Links

the CONNECTION: Unterstützung für Geflüchtete und MigrantInnen im Alter von 15 bis 25 Jahren

Aktive Arbeitslose: Die größte unabhängige Arbeitslosenselbstorganisation in Österreich