Ankommen in Österreich

Was passiert wenn ich ankomme?

Bei deiner Ankunft wirst du zur Erstaufnahmestelle in Traiskirchen im Bezirk Baden bei Wien gebracht, wo du circa eine Woche bleiben wirst. Dort erhältst du nach einem Interview medizinische Unterstützung und Asylstatus. Danach wirst du in die Unterbringungen der Grundversorgung in den Bundesländer übersiedelt.

Dieser Status berechtigt dich zu einem legalen Aufenthalt von 3 Jahren in Österreich. Im Rahmen des Interviews werden deine Daten erfasst und ein Foto von dir gemacht. Du erhältst einen Personalausweis. Deshalb ist es sehr wichtig, dass dein Name und andere persönliche Daten korrekt erfasst werden. Du hast ab dann freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Welche Sozialdienste stehen mir zur Verfügung?

Als Ressettlement-Flüchtling wirst du In den ersten vier Monaten im Rahmen der Grundversorgung unterstützt.

Dazu gehören Krankenversicherung, Verpflegung, Taschengeld, Kleidung und Unterkunft. Das Tagegeld für einen einzelnen Erwachsenen beträgt maximal 215 € pro Monat, für eine minderjährige Person 100 € pro Monat. Für Kleidung und Schulbedarf erhältst du im Allgemeinen Gutscheine. Die Grundversorgung kann nur bis zu vier Monate dauern, nachdem dir internationaler Schutz gewährt wurde.

Solltest du deine Lebenshaltungskosten nach der 4-monatigen Grundversorgung nicht decken können, kannst du eine bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) beantragen. Zu diesem Zeitpunkt kannst du nicht mehr in einer organisierten Unterkunft wohnen. Du musst die BMS bei der zuständigen Abteilung für Sozialfürsorge, Sozial- und Gesundheitswesen in deinem Wohnort beantragen. Darüber hinaus musst du dich beim Arbietsmarktservice (AMS), dem Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich als Arbeitssuchende anmelden.

Kann ich meine Familie nach Österreich bringen?

Sobald dir Asyl gewährt wird, haben deine Familienmitglieder drei Monate Zeit, um unter erleichterten Bedingungen eine Familienzusammenführung zu beantragen. Nur bei Antragstellung innerhalb von drei Monaten müssen weder Einkommen, Unterkunft noch Krankenversicherung nachgewiesen werden. Nach diesem Zeitraum wird die Bewerbung Ihrer Familienmitglieder den komplizierteren Weg anderer regelmäßiger Anträge auf Einwanderung folgen. Familienmitglieder, die du bringen kannst sind Ehepartner / Ehepartnerin und Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig sind.

Unterkunft (Bei der Ankunft und in der Zukunft, z.B. Vermietung, Sozialwohnungen etc.)

Mit deinem neuen Flüchtlingsstatus hast du bis zu vier Monate Anspruch auf eine staatlich finanzierte Unterkunft.

Die Unterbringung kann entweder in organisierten Einrichtungen oder in privat gemieteten Räumen erfolgen. Im Falle von Privatwohnungen beträgt die Leistung maximal 150 € im Monat, bei Familien, 300 € im Monat.

Danach musst du einen eigenen Platz finden. Beachte, dass du die bedarfsorientierte Mindestsicherung beantragen kannst.

Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer Vermieterin/einem Vermieter (das sind Eigentümer/in oder Hauptmieter/in) und der Mieterin/dem Mieter (bzw. Untermieter/in). Schließe den Mietvertrag schriftlich ab, dann hast du im Streitfall einen schriftlichen Nachweis in der Hand.

In manchen Wohnungen sind die Kosten für die Heizung Teil der Wohnungsmiete. In anderen müssen Gas, Strom und Heizung extra bezahlt werden.

Bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird, ist es ratsam, sich an einschlägige Beratungseinrichtungen (Mietervereinigung, Mieterschutzverband) zu wenden, um die Rechtmäßigkeit des Mietvertrags zu überprüfen. Die angeführten Beratungseinrichtungen beraten in allen Mietrechtsangelegenheiten.

Beliebte Wege der Wohnungssuche sind Anzeigen im Internet und in Zeitungen, aber auch über private Netzwerke.

Wenn du umziehst, müsst du deine neue Adresse innerhalb von drei Tagen bei der Meldestelle deines neuen Verwaltungsgebiets melden.